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   BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86   

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https://dejure.org/1986,4036
BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86 (https://dejure.org/1986,4036)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - 4 StR 576/86 (https://dejure.org/1986,4036)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 (https://dejure.org/1986,4036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die Tatzeit von 6,2 Promille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
    Die Strafkammer suchte deshalb den Wert zu ermitteln, den sie unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ihrer Beurteilung zugrunde legen mußte (vgl. BGH NStZ 1984, 408).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken -

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83

    Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei zweiminütiger Würgehandlung -

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    In Anbetracht des gesamten von dem Angeklagten gezeigten Verhaltens schließt der Senat jedoch das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 1, 4, 6).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Bei der Prüfung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten gem. § 20 StGB völlig aufgehoben war, ist jedoch außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration auch sein vor, bei und nach der Tatausführung gezeigtes Verhalten zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1986, 148; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Daß der Tatrichter sodann das Vorliegen dieses Wertes ausgeschlossen und einen Vollrausch bei Berücksichtigung der vorhanden gebliebenen Handlungs- und Reaktionsfähigkeit bei Tatbegehung sowie intakter Erinnerung - Kriterien, die im Grenzbereich zum Vollrausch (anders als im Grenzbereich zu § 21 StGB) hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 1, 3, 4, 9; Basdorf SchlHA 1993, 57, 62) - verneint hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04

    Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins

    Solches war hier angesichts der den Vorsatz und das Mordmerkmal begründenden offen zu Tage liegenden objektiven Tatsachen und der von dem Angeklagten geäußerten Todesdrohung auch nicht unerläßlich (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 2).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Angaben eines Angeklagten, die eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben, von vornherein als unglaubwürdig anzusehen sind - was das Landgericht ersichtlich annimmt -, weil ein solcher Wert, hätte er tatsächlich vorgelegen, zum Tode führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86; Beschluß vom 21. Januar 1987 - 3 StR 602/86).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter

    Bei der Prüfung des Vorliegens einer Schuld un fähigkeit war allerdings neben der Höhe des Blutalkoholwertes auch das vor, bei und nach der Tat gezeigte Verhalten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1); ferner war zu bedenken, daß bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an die Annahme einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens des Täters gestellt werden müssen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9) und auch erhebliche Alkoholmengen gewöhnlich nicht die Hemmungen erheblich zu lösen vermögen, die jeden Menschen, sofern es sich nicht um eine besonders abartige Persönlichkeit handelt, davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib und Leben zu begehen (BGH NStZ 1981, 298, 299).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Dabei liegt das entscheidende Gewicht darauf, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das Gesamtverhalten des Täters beziehen; im Rahmen dieser Prüfung kann der Alkoholgewöhnung des Täters besondere Bedeutung zukommen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1989, 387; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Urt. vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90).
  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

    Auch bei einer solch hohen Blutalkoholkonzentration kann die Schuldfähigkeit erhalten geblieben sein (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1, 2, 5), und zwar gerade bei einem Totschlagsdelikt, zu dessen Begehung im Regelfall eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 04.02.1988 - 4 StR 690/87

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung bei hohem Alkoholkonsum -

    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht die Voraussetzungen des § 20 StGB aufgrund einer Gesamtwürdigung von Erscheinungsbild und Verhalten des Angeklagten während und nach der Tat ausgeschlossen hat, stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1982, 376; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1, 3 und 4).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtnachholbarkeit einer Zeugenvereidigung

  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 681/87

    Auswirkung der fehlerhaften Berechnung der Blutalkoholkonzentration

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